BGH stärkt Rechte von Flugreisenden

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Juls
Gelöschter Benutzer

BGH stärkt Rechte von Flugreisenden

von Juls am 15.10.2010 13:12

Wird der Zubringerflug gestrichen und verspätet sich daher der Anschlussflug oder wird gestrichen oder verpasst, so muss die Airline für beide Flüge eine Entschädigung zahlen.

http://www.zeit.de/reisen/2010-10/urteil-rechte-flugreisende

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